logo ems mautern RGB 72dpi kontur   NÖ Sport- und Europamittelschule Mautern

Verhaltensvereinsbarungen Lehrer/innen

Wir, die Schulpartner/innen der Europa- und Sportmittelschule Mautern, also Lehrer/innen (einschließlich der Schulleitung), Schüler/innen und Erziehungsberechtigte drücken mit den gemeinsam verfassten Verhaltensvereinbarungen aus, wie wir uns die Rahmenbedingungen für eine gute Zusammenarbeit vorstellen.

1. Umgang miteinander

Wir, die Lehrer/innen, halten folgende Regeln ein:

    • Wir begegnen allen Schulpartner/innen respektvoll, höflich, fair,  wertschätzend und wohlwollend und lehnen daher Gewalt in jeglicher Form ab, auch in der Kommunikation.
    • Wir richten uns nach den Grundsätzen der Verlässlichkeit, Pünktlichkeit, Gerechtigkeit sowie Kritikfähigkeit und helfen den Schüler/innen und Schülern, ebenfalls nach diesen Grundsätzen zu handeln.
    • Wir beginnen und beenden den Unterricht pünktlich.
    • Wir betrachten das Grüßen als selbstverständlichen Ausdruck des Respekts voreinander.
    • Wir besprechen mit unseren Kolleginnen und Kollegen Erziehungsfragen und Maßnahmen.
    • Wir fördern die Teamfähigkeit und Kooperation unter allen  Schulpartner/innen.
    • Während des Unterrichts telefonieren wir nicht. Falls wir unser Handy in die Klasse mitnehmen, aktivieren wir die lautlos-Funktion.
    • Wir stimmen die Hausübungen auf die Unterrichtszeiten und Schulereignisse   ab.
    • Wir berücksichtigen nach Möglichkeit die Wünsche der Schüler/innen bei der Unterrichtsgestaltung.
    • Wir unterstützen die Erziehungsarbeit der Eltern und nehmen daher bei Leistungs- und Verhaltensproblemen so rasch wie möglich Kontakt mit den Eltern auf.
    • Wir bieten zusätzlich zu den zwei regulären Elternsprechtagen eine wöchentliche Sprechstunde pro Lehrerperson an.

2. Umgang mit sich selbst

Wir, die Lehrer/innen, halten folgende Regeln ein:

    • Wir tragen zu einem anregenden und motivierenden Unterrichtsklima bei.
    • Wir bereiten den Unterricht sorgfältig vor, sodass er zielorientiert und methodisch abwechslungsreich ist.
    • Wir korrigieren Arbeiten sorgfältig, fristgerecht, bemühen uns bei der Beurteilung um Transparenz und geben konstruktive und sachliche Kritik/Erklärungen.
    • Wir sind offen für Feedbackkultur.
    • Wir rauchen weder vor der Schule noch im Beisein von Schüler/innen und Schülern.

3. Umgang mit Gütern und Sachwerten

Wir, die Lehrer/innen, halten folgende Regeln ein:

    • Wir gehen schonend, sparsam und zweckentsprechend mit dem Eigentum anderer sowie dem Schuleigentum um.
    • Wir anerkennen das Sauberhalten der Klassenräume und den sorgsamen Umgang mit Dingen und sorgen dafür, dass bei unserem Verlassen die Tafel gelöscht und alles zusammengeräumt ist. Nach der letzten Stunde tragen wir außerdem dafür Sorge, dass die Bankfächer ausgeräumt und die Sessel hinauf gestellt werden.
    • Wir setzen Impulse zur positiven Identifikation mit der Schulgemeinschaft. Denn was uns allen wichtig ist, und womit wir uns identifizieren, das schützen wir auch.

4. Regelverstöße und Disziplinierungsmaßnahmen

Fehlverhalten wollen wir durch Ehrlichkeit, Rücksichtnahme, Disziplin, Solidarität und gegenseitigen Respekt vermeiden. Wir, alle Schulpartner/innen, wollen uns an die Schulgesetze und Verhaltensvereinbarungen halten, weil wir die Sinnhaftigkeit und die Notwendigkeit von Regeln im Schulleben akzeptieren.

Disziplinierung setzt ein, wenn unsere Verhaltensvereinbarungen bzw. die Hausordnung bewusst und eindeutig verletzt oder Schulgesetze übertreten werden.

- Fehlverhalten von Schülerinnen und Schülern werden im Rahmen unserer Erziehungsmaßnahmen je nach Schwere abgestuft behandelt

Erziehungsmittel ? und -maßnahmen:

1) Gespräch zwischen der betreffenden Lehrkraft und der betroffenen Schülerin/dem betroffenen Schüler, Aufforderung und Ermahnung

2) Gespräch unter Einbeziehung des Klassenvorstandes, Ermahnung und Aufforderung zur Unterlassung

3) Eintragung der Zurechtweisung ins Klassenbuch

4) Gespräch unter Einbeziehung des Direktors und Aufforderung der Wiedergutmachung

5) Verständigung und bei Bedarf Vorladung der Eltern (je nach Fehlverhalten)

6) Bei Gefahr im Verzug sind eine Suspendierung oder andere Maßnahmen durch den Pflichtschulinspektor möglich.

- Fehlverhalten von Lehrkräften wird dem Gesetz entsprechend geahndet (im offiziellen Instanzenweg: Direktion, Landesschulrat)

- Fehlverhalten der Erziehungsberechtigten wird gemeldet und dem Gesetz entsprechend geahndet.

 

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