logo ems mautern RGB 72dpi kontur   NÖ Sport- und Europamittelschule Mautern

Verhaltensvereinbarungen Erziehungsberechtigte

Wir, die Schulpartner/innen der Europa- und Sportmittelschule Mautern, also Lehrer/innen (einschließlich der Schulleitung), Schüler/innen und Erziehungsberechtigte drücken mit den gemeinsam verfassten Verhaltensvereinbarungen aus, wie wir uns die Rahmenbedingungen für eine gute Zusammenarbeit vorstellen.

1. Umgang miteinander

Wir, die Erziehungsberechtigten, halten folgende Regeln ein:

    • Wir begegnen allen Schulpartner/innen respektvoll, höflich, fair, wertschätzend und wohlwollend und lehnen daher Gewalt in jeglicher Form ab.
    • Wir befürworten die in der Schule geltenden Regeln.
    • Wir sorgen dafür, dass unsere Kinder ausgeschlafen und, nach einem gesunden Frühstück, rechtzeitig in die Schule kommen. Außerdem tragen wir dafür Sorge, dass unsere Kinder eine für den Schultag ausreichende Jause mithaben bzw. die Möglichkeit des Mittagessens in der Schule wahrnehmen.
    • Wir unterstützen die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Lehrer/innen und halten bei schulischen Problemen folgenden Weg ein: Gespräch mit den betroffenen Lehrkräften -> Gespräch mit dem Klassenvorstand -> Gespräch mit dem Direktor.
    • Wir nehmen zuverlässig die Einladungen der Lehrer/innen zu pädagogischen Gesprächen an.
    • Wir beachten die Eintragungen im Mitteilungsheft.
    • Wir erbringen Unterschriften und Entschuldigungen so bald wie möglich.
    • Wir geben geänderte Telefonnummern, E-Mail-Adressen und Wohnadressen unverzüglich dem Klassenvorstand unserer Kinder bekannt.
    • Wir fördern die Eigenverantwortung unserer Kinder ihrem Entwicklungsstand entsprechend.
    • Wir melden unsere Kinder ab dem dritten Fehltag krank (Telefon oder E-Mail).
    • Wir erbringen schriftliche Entschuldigungen für alle, auch einzelne Fehltage, so bald wie möglich (Mitteilungsheft).

2. Umgang mit sich selbst

Wir, die Erziehungsberechtigten, halten folgende Regeln ein:

    • Wir bringen unseren Kindern Wertschätzung und Interesse entgegen.
    • Wir bemühen uns, unseren Kindern ein Umfeld zu schaffen, welches ihnen das Lernen erleichtert.
    • Wir erziehen unsere Kinder zur Pünktlichkeit.
    • Wir vermitteln unseren Kindern höfliche Umgangsformen (grüßen, sich entschuldigen, ausreden lassen, zuhören, ?)
    • Wir halten unsere Kinder zu Körperpflege und Sauberkeit an.
    • Wir rauchen nicht vor der Schule, weil wir uns unserer Vorbildwirkung für die Kinder bewusst sind.
    • Wir stellen die erforderlichen Unterrichtsmittel rechtzeitig bereit.
    • Wir bemühen uns darauf zu achten, dass unsere Kinder die Hausübungen machen, sowie den Lernstoff wiederholen und festigen.

3. Umgang mit Gütern und Sachwerten

Wir, die Erziehungsberechtigten, halten folgende Regel ein:

    • Wir vermitteln unseren Kindern Respekt vor dem Eigentum anderer und dem der Allgemeinheit.

4. Regelverstöße und Disziplinierungsmaßnahmen

Fehlverhalten wollen wir durch Ehrlichkeit, Rücksichtnahme, Disziplin, Solidarität und gegenseitigen Respekt vermeiden. Wir, alle Schulpartner/innen, wollen uns an die Schulgesetze und Verhaltensvereinbarungen halten, weil wir die Sinnhaftigkeit und die Notwendigkeit von Regeln im Schulleben akzeptieren.

Disziplinierung setzt ein, wenn unsere Verhaltensvereinbarungen bzw. die Hausordnung bewusst und eindeutig verletzt oder Schulgesetze übertreten werden.

- Fehlverhalten von Schülerinnen und Schülern werden im Rahmen unserer Erziehungsmaßnahmen je nach Schwere abgestuft behandelt

Erziehungsmittel ? und -maßnahmen:

1) Gespräch zwischen der betreffenden Lehrkraft und der betroffenen Schülerin/dem betroffenen Schüler, Aufforderung und Ermahnung

2) Gespräch unter Einbeziehung des Klassenvorstandes, Ermahnung und Aufforderung zur Unterlassung

3) Eintragung der Zurechtweisung ins Klassenbuch

4) Gespräch unter Einbeziehung des Direktors und Aufforderung der Wiedergutmachung

5) Verständigung und bei Bedarf Vorladung der Eltern (je nach Fehlverhalten)

6) Bei Gefahr im Verzug sind eine Suspendierung oder andere Maßnahmen durch den Pflichtschulinspektor möglich.

- Fehlverhalten von Lehrkräften wird dem Gesetz entsprechend geahndet (im offiziellen Instanzenweg: Direktion, Landesschulrat)

- Fehlverhalten der Erziehungsberechtigten wird gemeldet und dem Gesetz entsprechend geahndet.

 

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