Verhaltensvereinbarungen Schüler/innen
Wir, die Schulpartner/innen der Europa- und Sportmittelschule Mautern, also Lehrer/innen (einschließlich der Schulleitung), Schüler/innen und Erziehungsberechtigte drücken mit den gemeinsam verfassten Verhaltensvereinbarungen aus, wie wir uns die Rahmenbedingungen für eine gute Zusammenarbeit vorstellen.
1. Umgang miteinander
Wir, die Schüler/innen, halten folgende Regeln ein:
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- Wir begegnen allen Schulpartner/innen respektvoll, höflich, fair, wertschätzend und wohlwollend.
- Wir erscheinen pünktlich zum Unterricht, bereiten uns bereits während der Pause auf den nächsten Unterrichtsgegenstand vor und nehmen beim Läuten unsere Plätze ein.
- Wir enthalten uns im Umgang mit unseren Mitschüler/innen und mit den anderen Schulpartner/innen jeglicher Gewalt körperlicher oder seelischer Art.
- Wir sehen bei Gewalt gegen Mitschüler/innen und Mobbing jeglicher Form nicht schweigend zu.
- Wir betrachten das Grüßen als selbstverständlichen Ausdruck des Respekts voreinander.
- Wir grüßen am Beginn jeder Unterrichtsstunde dadurch, dass wir aufstehen.
- Wir halten uns an die festgelegte Sitzordnung in der Klasse.
- Wir pflegen die Zusammenarbeit und unterstützen einander sowie die Lehrer/innen.
- Wir essen und trinken grundsätzlich nur außerhalb der Unterrichtszeit.
- Wir halten uns an die für den Unterricht erforderlichen Kommunikationsregeln (ausreden lassen, zuhören, ?).
- Wir halten Termine und Fristen ein.
- Wir haben die Handys bis zum Unterrichtsende ausgeschaltet im Spind.
2. Umgang mit sich selbst
Wir, die Schüler/innen, halten folgende Regeln ein:
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- Wir übernehmen Mitverantwortung für ein anregendes und motivierendes Unterrichtsklima.
- Wir sind regelmäßig im Unterricht anwesend.
- Wir arbeiten im Unterricht konstruktiv mit.
- Wir verrichten die uns aufgetragenen Arbeiten pünktlich und sorgfältig.
- Wir haben unsere Unterrichtsmittel vollständig mit.
- Wir holen versäumten Stoff so schnell wie möglich nach.
- Wir achten auf Hygiene und Körperpflege, vor allem nach den Turnstunden.
- Wir tragen keine Kleidung mit herabwürdigenden oder aufhetzenden Slogans oder Abbildungen und verzichten auf das Tragen von Kappen und Mützen im Schulgebäude.
- Wir tragen Jogginghosen nur im Sportunterricht, da es sich dabei um eine Sportbekleidung handelt.
- Wir halten uns an die Bestimmungen des Niederösterreichischen Jugendschutzgesetzes.
3. Umgang mit Gütern und Sachwerten
Wir, die Schüler/innen, halten folgende Regeln ein:
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- Wir gehen mit Privateigentum anderer und Schuleigentum schonend, sparsam und zweckentsprechend um.
- Wir halten Klassen- und Schulräumlichkeiten sauber.
- Wir entsorgen Abfall in den dafür vorgesehenen Behältern. Am Ende der großen Pause schauen wir besonders darauf, dass der Sportplatz frei von Müll und ordentlich hinterlassen wird.
- Wir erfüllen uns zugeteilte notwendige Aufgaben (Klassenordner,?) gewissenhaft.
- Wir schauen bei Diebstahl und Zerstörung nicht tatenlos zu.
4. Regelverstöße und Disziplinierungsmaßnahmen
Fehlverhalten wollen wir durch Ehrlichkeit, Rücksichtnahme, Disziplin, Solidarität und gegenseitigen Respekt vermeiden. Wir, alle Schulpartner/innen, wollen uns an die Schulgesetze und Verhaltensvereinbarungen halten, weil wir die Sinnhaftigkeit und die Notwendigkeit von Regeln im Schulleben akzeptieren.
Disziplinierung setzt ein, wenn unsere Verhaltensvereinbarungen bzw. die Hausordnung bewusst und eindeutig verletzt oder Schulgesetze übertreten werden.
- Fehlverhalten von Schülerinnen und Schülern werden im Rahmen unserer Erziehungsmaßnahmen je nach Schwere abgestuft behandelt
Erziehungsmittel ? und -maßnahmen:
1) Gespräch zwischen der betreffenden Lehrkraft und der betroffenen Schülerin/dem betroffenen Schüler, Aufforderung und Ermahnung
2) Gespräch unter Einbeziehung des Klassenvorstandes, Ermahnung und Aufforderung zur Unterlassung
3) Eintragung der Zurechtweisung ins Klassenbuch
4) Gespräch unter Einbeziehung des Direktors und Aufforderung der Wiedergutmachung
5) Verständigung und bei Bedarf Vorladung der Eltern (je nach Fehlverhalten)
6) Bei Gefahr im Verzug sind eine Suspendierung oder andere Maßnahmen durch den Pflichtschulinspektor möglich.
- Fehlverhalten von Lehrkräften wird dem Gesetz entsprechend geahndet (im offiziellen Instanzenweg: Direktion, Landesschulrat)
- Fehlverhalten der Erziehungsberechtigten wird gemeldet und dem Gesetz entsprechend geahndet.