Verhaltensvereinbarungen Erziehungsberechtigte

Wir, die Schulpartner/innen der Europa- und Sportmittelschule Mautern, also Lehrer/innen (einschließlich der Schulleitung), Schüler/innen und Erziehungsberechtigte drücken mit den gemeinsam verfassten Verhaltensvereinbarungen aus, wie wir uns die Rahmenbedingungen für eine gute Zusammenarbeit vorstellen.

1. Umgang miteinander

Wir, die Erziehungsberechtigten, halten folgende Regeln ein:

2. Umgang mit sich selbst

Wir, die Erziehungsberechtigten, halten folgende Regeln ein:

3. Umgang mit Gütern und Sachwerten

Wir, die Erziehungsberechtigten, halten folgende Regel ein:

4. Regelverstöße und Disziplinierungsmaßnahmen

Fehlverhalten wollen wir durch Ehrlichkeit, Rücksichtnahme, Disziplin, Solidarität und gegenseitigen Respekt vermeiden. Wir, alle Schulpartner/innen, wollen uns an die Schulgesetze und Verhaltensvereinbarungen halten, weil wir die Sinnhaftigkeit und die Notwendigkeit von Regeln im Schulleben akzeptieren.

Disziplinierung setzt ein, wenn unsere Verhaltensvereinbarungen bzw. die Hausordnung bewusst und eindeutig verletzt oder Schulgesetze übertreten werden.

- Fehlverhalten von Schülerinnen und Schülern werden im Rahmen unserer Erziehungsmaßnahmen je nach Schwere abgestuft behandelt

Erziehungsmittel ? und -maßnahmen:

1) Gespräch zwischen der betreffenden Lehrkraft und der betroffenen Schülerin/dem betroffenen Schüler, Aufforderung und Ermahnung

2) Gespräch unter Einbeziehung des Klassenvorstandes, Ermahnung und Aufforderung zur Unterlassung

3) Eintragung der Zurechtweisung ins Klassenbuch

4) Gespräch unter Einbeziehung des Direktors und Aufforderung der Wiedergutmachung

5) Verständigung und bei Bedarf Vorladung der Eltern (je nach Fehlverhalten)

6) Bei Gefahr im Verzug sind eine Suspendierung oder andere Maßnahmen durch den Pflichtschulinspektor möglich.

- Fehlverhalten von Lehrkräften wird dem Gesetz entsprechend geahndet (im offiziellen Instanzenweg: Direktion, Landesschulrat)

- Fehlverhalten der Erziehungsberechtigten wird gemeldet und dem Gesetz entsprechend geahndet.

 

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